Die Dauer der Probezeit für Fahranfänger dauert 2 Jahre. Bei einer Anordnung der Behörde an einem Aufbauseminar teilzunehmen, verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre.
Wer innerhalb der Probezeit bei Verkehrsverstößen erwischt wird, der wird von der Behörde aufgefordert, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Es wird von der Behörde eine Frist gesetzt, bis wann der Kurs absolviert sein muss. Wenn bis zum Ablauf dieser Frist, der Behörde keine Bescheinigung vorgelegt wird, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Ein ASF Kurs besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe. Die einzelnen Termine bekommen Sie von uns mitgeteilt. Eine Prüfung muss nicht gemacht werden, deswegen ist ein "Durchfallen" nicht möglich. Es besteht Anwesenheitspflicht.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 12 Personen begrenzt. Ein Kurs muss jedoch mindestens 8 Teilnehmer haben. Kontaktieren Sie uns, um ein Termin zu vereinbaren.
Der Preis für das Seminar findest Sie hier
Gerne helfen wir Ihnen eine Fristverlängerung zu beantragen, falls Ihre Frist überschritten ist.
Am 1. Mai 2014 wurde das Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP) durch das Fahreignungsseminar (FES) abgelöst.
Dieses Seminar richtet sich an Verkehrsteilnehmer, die durch wiederholte sicherheitsgefährdende Verkehrsordnungswidrigkeiten, oder Verkehrsstraftaten, auffällig geworden sind.
Oder denjenigen, der sich als Begleiter für BF 17 eintragen lassen will jedoch bereits zwei Punkte hat. Bei einem Punktestand von maximal 5 gibt es die Möglichkeit, einen Punkt abzubauen. Seit der Punktereform wird der Führerschein entzogen, sobald man 8 Punkte erreicht hat (früher bei 18 Punkten).
Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems in Flensburg:
Vormerkung bei einem Punktestand von 1 - 3 Punkten
Die Vormerkung stellt noch keine Maßnahmestufe dar, sie ist ein sanktionsloser Warnschuss. Es erfolgt keine Mitteilung an den Fahrerlaubnisinhaber
Ermahnung bei einem Punktestand von 4 - 5 Punkten
Beim Erreichen eines dieser Punktestände erfolgt eine schriftliche Ermahnung seitens der Behörde. Zur Verbesserung des Verkehrsverhaltens kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden. Wird der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung vorgelegt, wird bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten ein Punkt abgezogen.
Verwarnung bei einem Punktestand von 6 - 7 Punkten
Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, ein freiwilliges Fahreignungsseminar zu besuchen. Einen Punkterabatt gibt es hierfür nicht.
Entzug bei einem Punktestand von 8 Punkten oder mehr
Der Fahrerlaubnisinhaber gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.
Die Tilgungsfristen und –Regelungen
Zwei Jahre und sechs Monate
bei verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten (1-Punkt-Verstöße)
Fünf Jahre
bei Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern keine Entziehung oder Sperre angeordnet worden ist, und besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten (2-Punkt-Verstöße)
Zehn Jahre
bei Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern in der Entscheidung über die Straftat die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre angeordnet worden ist (3-Punkt-Verstöße)
Die früher geltenden Regelugen der Tilgungshemmung (ein neuer Verstoß innerhalb der Tilgungsfrist hemmt deren Tilgung) entfallen.
Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Inhalte sind sehr individuell auf die Verstöße der Teilnehmer ausgerichtet.
Seminarablauf:
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme umfasst 2 Sitzungen von jeweils 90 Minuten. Sie kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu 6 Teil- nehmern durchgeführt werden. Die verkehrspsychologische Maßnahme umfasst 2 Sitzungen von jeweils 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme durchgeführt.
Preise für das Seminar finden Sie hier
Die Fahrschule Taut bietet Ihnen eine ADR-Gefahrengutausbildung
Förderung: durch die Agentur für Arbeit, ARGE o.ä. ist bei gegebenen Voraussetzungen möglich
Maßnahmenummer: 032 / 093 / 10
Ausbildungsinhalte:
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Aufschriften, Bezettelung und Kennzeichnung
- Durchführung der Beförderung (praktischer und theoretischer Teil)
- Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Maßnahmen nach Unfällen und anderen Zwischenfällen
- Unterschiedliche Beförderungseinheiten mit Tanks
- Klassenspezifische Besonderheiten von Ausrüstungen
- Durchführung der Beförderung
Die Ausbildung enthält 20 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
Abschluss der Ausbildung:
ADR - Schein Basiskurs, nach erfolgreicher Prüfung durch die IHK
Mit zunehmender Verkehrsdichte steigen auch die Anforderungen an den Motorradfahrer.
Wer sein Motorrad beherrscht, hat nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch mehr Fahrspaß!
Die Fahrschule Taut bietet Ihnen Gelegenheit, ein Fahrsicherheitstraining mit dem Motorrad zu absolvieren!
1 Trainingstag
Zielgruppe: Wiedereinsteiger, "alte Hasen", Fahranfänger sollten mindestens 6-monatige Fahrpraxis mitbringen
Trainingsinhalte:
- Kurventechnik
Legen, Drücken, Hineinhängen, Lenkimpulstechnik
- Optimales Bremsen
Einsatz Vorder- und Hinterradbremse bei trockener und nasser Fahrbahn, bei niedrigeren und höheren Geschwindigkeiten
- Ausweichen
Abschluss: Teilnahmezertifikat
Dauer: 1 Tag
Beginn: auf Anfrage
Unterrichtszeiten: auf Anfrage
Kursgebühren: auf Anfrage