Krafträder ohne Leistungsbeschränkung. Ab 25 Jahre Direkteinstieg möglich
24
A1 & M
Berechtigung zum Führen leistungsbeschränkter Krafträder in den ersten zwei Jahren bis 35 kW, nicht mehr als 0,16 kW pro Kilo Leergewicht
18
A1 & M
Krafträder bis 125 cm³, bis 11 kW; für 16- bis 17jährige bis zu max. bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
16
M
Kfz bis 3,5 t zG mit Anhänger bis 750 kg zG oder mit Anhänger über 750 kg zG, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t zG ist
18
/ 17
L,
M, S
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht unter B fällt
18
/ 17
L,
M, S